Diskussion:Hilfsmittel

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Wie wollen wir mit der Hilfsmittelsektion weiter verfahren? Es gibt so viele Substanzen, die traumfördernd sind, dass man sie nicht alle aufzählen kann, oder sollen wir sie hier aufzählen und in Unterartikeln erschöpfend behandeln? Wie verfahren wir mit den illegalen und quasilegalen Oneirogenen? EmoScreamo 03.02.2011 - 14:18

  • Der Schwerpunkt des Wikis ist (soweit ich das verstanden habe) eher die Praxis. Illegale und gefährliche Substanzen würde ich daher lieber weglassen. Mag sein, dass uns rechtlich gar nichts passieren kann, wenn wir ausdrücklich vor Eigenversuchen warnen, aber trotzdem: Drogen sind im Grunde einfach nicht im Sinne der Klarheit, oder? ... Ansonsten ist eine kurze Liste mit den wichtigsten, probatesten Hilfsmitteln wohl sinnvoller als eine ellenlange, die auch Zeug enthält, das kaum oder gar nicht über den Placebo-Effekt hinausgeht. Wenns zu einem bestimmten Hilfsmittel besonders viel zu schreiben gibt, können dazu mittelfristig auch eigene Artikel angelegt werden, klar. Bis jetzt ist der Artikel aber (für meinen Geschmack) noch nicht überdimensional. --Octave 14:43, 3. Feb. 2011 (CET)
    • <Drogen sind im Grunde einfach nicht im Sinne der Klarheit, oder?> Ich weine.--EmoScreamo 15:25, 3. Feb. 2011 (CET)
  • Dann hab ich wohl was Falsches gesagt. Bitte um Entschuldigung, ich bin voll indoktriniert. --Octave 15:31, 3. Feb. 2011 (CET)
    • War nicht böse, gemeint, ich sehe ja deine Sorge. Schwieriges Thema--EmoScreamo 15:50, 3. Feb. 2011 (CET)
  • Ich hab nichts dagegen, wenn der Artikel in alle Richtungen noch ausgebaut wird. Wenn die Substanzabteilung tatsächlich zu lang wird, können wir sie ja in einem Artikel "Oneirogen" auslagern. --Morn 17:40, 3. Feb. 2011 (CET)
  • mit illegalen drogen da bin ich überfragt was die rechtslage angeht. sollte man erstmal klären, ob man das absichern kann. ansonsten: fehlt nicht noch das galantamin? oder steht das unter nem andern namen drin? oder ist es halblegal? (und was bedeutet halblegal eigentlich?) jedenfalls scheint mir das ja ne starke lucidogene wirkung zu haben. --Spellbound 12:15, 4. Feb. 2011 (CET)
  • Galantamin ist verschreibungspflichtig aber nicht illegal, gilt jedoch in Teilen der Welt als Nahrungsergänzungsmittel. (Es steht unter dem Abschnitt cholinerge Substanzen), ganz unten steht noch ein Link zu einer Veröffentlichung von Thomas Yuschak. Illegal ist es erst dann, wenn wir Hinweise geben, wie man die Verschreibungspflicht umgeht.

Nicht verkehrsfähige, illegale Substanzen würde ich ganz raus lassen, genauso wie Substanzen hoher Giftigkeit und mäßiger Wirkung (Scopolamin aus Stechapfel und Alraune), wobei man sich als lediglich Beschreibender kaum Strafbar machen wird. --EmoScreamo 13:04, 4. Feb. 2011 (CET)