Benutzer Diskussion:EmoScreamo: Unterschied zwischen den Versionen

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Mir fällt gerade ein. Weiß jemand, ab wann wir auf ein ins Internet gestelltes PDF verlinken dürfen? Langsam beginne ich, diese Abmahnanwälte richtig zu hassen.--[[Benutzer:EmoScreamo|EmoScreamo]] 13:27, 17. Feb. 2011 (CET)
Mir fällt gerade ein. Weiß jemand, ab wann wir auf ein ins Internet gestelltes PDF verlinken dürfen? Langsam beginne ich, diese Abmahnanwälte richtig zu hassen.--[[Benutzer:EmoScreamo|EmoScreamo]] 13:27, 17. Feb. 2011 (CET)
* damit kenn ich mich leider nicht aus. aber wieso sollte daran irgendwas schlimm sein? man kann doch genausogut websiten mit text verlinken, seh da nicht so den unterschied. könnte google nicht dann auch abgemahnt werden, weil man dort pdfs finden kann? --[[Benutzer:Spellbound|Spellbound]] 16:41, 17. Feb. 2011 (CET)

Aktuelle Version vom 17. Februar 2011, 15:41 Uhr

Mir fällt gerade ein. Weiß jemand, ab wann wir auf ein ins Internet gestelltes PDF verlinken dürfen? Langsam beginne ich, diese Abmahnanwälte richtig zu hassen.--EmoScreamo 13:27, 17. Feb. 2011 (CET)

  • damit kenn ich mich leider nicht aus. aber wieso sollte daran irgendwas schlimm sein? man kann doch genausogut websiten mit text verlinken, seh da nicht so den unterschied. könnte google nicht dann auch abgemahnt werden, weil man dort pdfs finden kann? --Spellbound 16:41, 17. Feb. 2011 (CET)